Allgemeine Geschäftsbedingungen Veranstaltungen – Teilnehmende

  1. Geltungsbereich

1.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Vertragsbeziehung zwischen der mgo Lokale Medien GmbH & Co. KG, Gutenbergstraße 1, 96050 Bamberg, Tel. 0951-188928, E-Mail info.wvm@mg-oberfranken.de  (nachfolgend „mgo“) und dem Vertragspartner über die Teilnahme an Veranstaltungen, Seminaren und Kursen der mgo (nachfolgend „Veranstaltungen“). Abweichenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners wird widersprochen.

1.2  „Vertragspartner“ ist die Person bzw. das Unternehmen, das die Anmeldung zu einer Veranstaltung vornimmt. „Teilnehmender“ ist die bei der Anmeldung benannte Person, die an der Veranstaltung teilnehmen soll.

  1. Anmeldung / Vertragsschluss

2.1   Schulungsinhalte, Preise sowie sonstige Informationen zu den Veranstaltungen sind der Webseite https://lokalwerben.mediengruppe-oberfranken.de/ki-weiterbildungen zu entnehmen. Eine Veranstaltung gilt, auch wenn sie sich über mehrere Tage erstreckt, als eine einheitliche Gesamtleistung. Die Angebote sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich, soweit in einer Individualvereinbarung nichts anderes vereinbart wurde. Die Anmeldung zu einer Veranstaltung erfolgt über unseren Kundenservice.

2.2   Die Darstellung der Veranstaltungen auf der Website der mgo ist noch kein rechtsverbindliches Angebot zum Vertragsschluss. Ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages gibt ein Nutzer durch seine Kontaktaufnahme über das Formular auf der Webseite ab.

2.3   Die Anmeldung zur Veranstaltung wird erst durch Bestätigung der mgo rechtsverbindlich (Annahme des Vertragsangebots). Die Bestätigung erfolgt zumindest in Textform. Ein Anspruch auf eine bestimmte Buchung besteht nicht.

2.4  Sollte die Anmeldung eines Teilnehmenden, der Verbraucher i.S.d. § 13 BGB ist, weniger als 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung erfolgen, so kommt der Vertrag nur zustande, wenn der Teilnehmende ausdrücklich zustimmt, dass die Dienstleistung vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist beginnt, und er gleichzeitig bestätigt, dass ihm bekannt ist, dass dadurch sein Widerrufsrecht mit vollständiger Vertragserfüllung erlischt. Die Zustimmung und Bestätigung sind in rechtskonformer Weise, auf einem dauerhaften Datenträger zu übermitteln.

2.5   mgo behält sich vor, bei ungenügender Anzahl von Teilnehmenden oder Anmeldungen die Veranstaltung bis spätestens 5 Tage vor Beginn abzusagen. Dies gilt auch, wenn die Anmeldung bereits bestätigt wurde.

  1. Widerrufsrecht für Verbraucher

Handelt der Vertragspartner als Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, d.h. natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, besteht das nachfolgend beschriebene gesetzliche Widerrufsrecht.

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Nach § 356 Absatz 4 Nr. 2  BGB erlischt das Widerrufsrecht bei einem Vertrag, der zur Zahlung eines Preises verpflichtet,  mit der Erbringung von Dienstleistungen, wenn der Unternehmer die Dienstleistung nach ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers begonnen und vor Ablauf der Widerrufsfrist vollständig erbracht hat, der Verbraucher die Zustimmung bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträge auf einem dauerhaften Datenträger übermittelt hat und seine Kenntnis von dem Erlöschen des Widerrufsrecht mit vollständiger Vertragserfüllung bestätigt hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie mgo mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Der Widerruf ist zu richten an:

mgo Lokale Medien GmbH & Co. KG
Gutenbergstraße 1, 96050 Bamberg
Telefon: 0951 188-120
E-Mail: info.wvm@mg-oberfranken.de

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Zur Erklärung des Widerrufs kann das folgende Formular verwendet werden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist:

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden

    • Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
    • Bestellt am (*)/erhalten am (*)
    • Name des/der Verbraucher(s)
    • Anschrift des/der Verbraucher(s)
    • Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
    • Datum
    • _______

(*) Unzutreffendes streichen.

  1. Ablauf / Leistungen

4.1   Den Ablauf der Veranstaltung können Sie dem Programm auf der Veranstaltungs-Website entnehmen. Es gelten die jeweils auf der Webseite oder im Angebot angegebenen Preise für die Veranstaltungen. Die Preise verstehen sich brutto inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.

4.2  Der Teilnahmebetrag versteht sich pro Person und Veranstaltungstermin. Er beinhaltet die Seminarkosten, Trainingstechnik, die Bereitstellung von Veranstaltungsunterlagen für einen Teilnehmenden, sowie ggf. Pausengetränke und kleine Snacks je nach Seminarangebot.

4.3   Nicht enthalten sind in jedem Fall die Kosten für die Anfahrt und Unterbringung, die von den Teilnehmenden selbst zu tragen sind.

  1. Zahlungsbedingungen

5.1   Die Teilnahmegebühr wird dem Vertragspartner in Rechnung gestellt. In den Fällen, in denen mgo von der Umsatzsteuer befreit ist (z.B. § 4 Nr. 22a UStG) wird die Umsatzsteuer nicht ausgewiesen. Für Lieferungen und Leistungen der mgo, bei denen er nicht von der Umsatzsteuer befreit ist, wird die Umsatzsteuer ausgewiesen. Ist der Vertrag über die Teilnahme mehr als 4 Monate vor Durchführung der Veranstaltung geschlossen worden, ist mgo im Falle einer Erhöhung des Steuersatzes berechtigt, die Teilnahmegebühr entsprechend der umsatzsteuerlichen Mehrbelastung anzupassen.

5.2   Die Teilnahmegebühr wird mit dem Zugang der Rechnung fällig und ist spätestens vor dem ersten Veranstaltungstag zu begleichen.  Danach tritt Verzug ein, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Ist der Vertragspartner Verbraucher im Sinne des § 13 BGB tritt Verzug 30 Tage nach Zugang der Rechnung ein, wenn in der Rechnung besonders darauf hingewiesen wird.  mgo behält sich vor, die Kosten der Mahnung sowie Verzugszinsen als Schaden geltend zu machen.

5.3   Zahlungen werden ausschließlich per Banküberweisung akzeptiert.

  1. Stornierung / Umbuchung /Rücktritt / Kündigung / höhere Gewalt / Epidemien und Pandemien

6.1   Eine nur zeitweise Teilnahme an der Veranstaltung berechtigt nicht zur Minderung der Teilnahmegebühr. Dies gilt auch bei der Teilnahme an einzelnen Modulen einer mehrmoduligen bzw. mehrtägigen Veranstaltung.

6.2   Sollte der Teilnehmende verhindert sein, kann der Vertragspartner einen Ersatz-Teilnehmenden benennen, der selbst bzw. für den ein Dritter (z.B. Arbeitgeber) das Vertragsverhältnis zu den vereinbarten Konditionen vollinhaltlich übernimmt. Benennt der Vertragspartner einen Ersatzteilnehmenden, ohne dass eine Vertragsübernahme erklärt wird, bleibt der Vertrag mit dem Vertragspartner und den damit verbundenen Rechten und Pflichten bestehen.

6.3  Ist die Durchführung einer Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt, wegen Gründen, die in der Person eines Referenten liegen, wegen Störungen am Veranstaltungsort, sonstiger unvorhersehbarer außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände, wie etwa einer Betriebsunterbrechung – sowohl im Betrieb der Mediengruppe Oberfranken als auch eines Kooperationspartners –, bei einem Systemausfall (insbesondere im Falle eines staatlichen Eingriffs in die Energieversorgung, welche unmittelbar oder mittelbar dazu führt, dass die Veranstaltung nicht durchgeführt werden kann), Störung des Arbeitsfriedens durch Streik, Aussperrung etc. und behördliche Eingriffe (z.B. solche welche die Produktion betreffen) oder aufgrund zu geringer Teilnehmerzahl nicht möglich, werden alle Teilnehmenden umgehend informiert.

Höhere Gewalt liegt insbesondere dann vor, wenn mgo an der Leistungserbringung durch ein betriebsfremdes, von außen herbeigeführtes Ereignis gehindert wird, das auch durch die äußerste nach der Sachlage vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht vorausgesehen und mit wirtschaftlich erträglichen Mitteln nicht verhütet werden konnte. Beispielhaft hierfür sind Naturkatastrophen, politische Krisensituationen (wie z.B. Krieg), terroristische Auseinandersetzungen sowie Epidemien, Pandemien, Seuchen und vergleichbare Situationen.

6.4   Ist eine Veranstaltung, welche nur als Präsenzveranstaltung abgehalten werden kann, aufgrund der in Ziffer 6.3. aufgezählten Gründen abzusagen, werden die Vertragspartner von ihren Leistungspflichten befreit. Der Teilnehmenden erhält in diesem Fall die Veranstaltungsgebühr in voller Höhe erstattet. Es besteht kein Anspruch auf Durchführung einer Ersatzveranstaltung.

6.5   Für solche Präsenzveranstaltungen, die aufgrund der in Ziffer 6.3. genannten Fälle nicht in dem geplanten Rahmen stattfinden können, welche aber als Onlineveranstaltung (z.B. Webinar usw.) abgehalten werden könnten, behält sich mgo das Recht vor, diese Veranstaltungen als Online-Veranstaltung durchzuführen. Sollte dadurch die Gebühr für den Teilnehmenden geringer ausfallen, erhält der Teilnehmende die Differenz erstattet. Ein Sonderkündigungsrecht für den Teilnehmenden besteht in solchen Fällen nicht.

6.6   mgo hat das Recht, von einem Veranstaltungsvertrag zurückzutreten, wenn die geringe Anzahl der Teilnehmenden eine wirtschaftliche Durchführung der Veranstaltung nicht erlaubt, wenn ein oder mehrere Dozenten an der Teilnahme verhindert sind und Ersatz nicht zur Verfügung steht oder die Veranstaltung aus technischen Gründen ausfallen muss. Die Absage wegen zu geringer Teilnehmerzahl erfolgt mindestens 5 Tage vor der Veranstaltung in Textform. Die Veranstaltungsgebühr wird in diesem Fall in voller Höhe erstattet. Weitergehende Ansprüche können nicht geltend gemacht werden, insbesondere kann der Teilnehmer keinen Schadensersatzanspruch für Ersatz- und Folgekosten jeglicher Art geltend machen.

6.7   Ein Anspruch auf Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall ist ausgeschlossen, es sei denn, solche Kosten entstehen aufgrund grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verhaltens seitens der mgo.

6.8 Wird die Veranstaltung vom Teilnehmenden, gleich aus welchem Grund, abgebrochen, sind die vollen Veranstaltungsgebühren fällig. Dies gilt auch im Krankheitsfall, da eine Krankheit und das damit verbundene Risiko in seinen Risikobereich fällt und keinen wichtigen Grund gemäß § 626 Abs. 1 BGB widerspiegelt. Nach Rücksprache mit mgo kann die bezahlte Veranstaltung aus Kulanz an einem anderen Termin wahrgenommen werden.

7. Änderungsvorbehalt

7.1   mgo behält sich in Ausnahmefällen vor, angekündigte Referenten durch andere gleich qualifizierte Referenten zu ersetzen und notwendige Änderungen des Veranstaltungsprogrammes (Inhalt, Termin, Durchführungsort) auch kurzfristig vorzunehmen, soweit der Gesamtcharakter der Veranstaltung erhalten bleibt und die Änderung unter Berücksichtigung der Belange der Teilnehmenden zumutbar ist.

7.2   mgo verpflichtet sich, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen oder Durchführungshindernissen alles Zumutbare zu unternehmen, um zu einer Behebung oder Begrenzung der Störung beizutragen.

  1. Datenschutz

8.1   Bei Veranstaltungen nehmen wir die Daten des Teilnehmenden, d. h. Name, Anschrift, E-Mail Adresse , Titel, ggfs. Unternehmen, Bankverbindung zur Kontaktaufnahme, Durchführung und Abrechnung des Seminars auf. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzgesetzen. Die Grundsätze der Datensparsamkeit und der Zweckbindung werden beachtet, indem Sie nur die Daten angeben müssen, die wir zwingend zum Zweck der Erbringung der Dienstleistung benötigen. Rechtsgrundlage für die Erfassung und Verarbeitung der Daten ist Art. 6 Abs. 1 a),b) DSGVO.

8.3   Im Übrigen verweisen wir hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten auf unsere Datenschutzerklärung unter https://lokalwerben.mediengruppe-oberfranken.de/datenschutz/

  1. Urheberrecht

9.1   Die im Rahmen der Veranstaltung ausgehändigten Seminarunterlagen unterliegen dem Schutz des Urheberrechts und dürfen nicht – auch nicht in Auszügen – bearbeitet, vervielfältigt, übersetzt, nachgedruckt, elektronisch weiterverarbeitet, verbreitet oder veröffentlicht werden. mgo räumt dem Teilnehmenden das nicht ausschließliche, dauerhafte, nicht übertragbare Recht ein, die im Rahmen der Veranstaltung überlassenen Schulungsunterlagen für die bestimmungsgemäße Nutzung im Rahmen dieser AGB zu nutzen. Die Nutzungsrechteeinräumung bezieht sich nur auf die namentlich genannte Person, d.h. den Teilnehmenden, und ist nicht auf andere Personen oder auf das gesamte Unternehmen übertragbar. Der Teilnehmende ist verpflichtet sicherzustellen, dass nur er auf die Unterlagen Zugriff hat. Eine Weitergabe, auch von Zugangsdaten, ist nicht zulässig. Der Teilnehmende ist nicht befugt, Lizenzmaterial, das zu Schulungs- und Informationszwecken ausgehändigt wird, zu kopieren.

  1. Haftung

10.1   Trotz sorgfältiger Auswahl und Überwachung der Referenten übernimmt mgo keine Haftung für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Seminarunterlagen und Kursinhalte.

10.2   mgo haftet nicht für Verluste oder Beschädigungen an den vom Teilnehmenden mitgebrachten Gegenständen. Daneben haftet mgo auch nicht für Unfälle während der Veranstaltung und auf dem Weg zur oder zurück von der Veranstaltung.

10.3   mgo haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, sofern nicht einer der in 10.4. genannten Fälle vorliegt.

10.4   Die vorgenannte Haftungsbegrenzung gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder bei Nichterfüllung einer vertraglichen Kardinalpflicht (d.h. einer Vertragspflicht, auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet) oder bei der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

10.5   Die Haftungsbegrenzung gilt auch zugunsten der Organe, Mitarbeiter und Beauftragten der mgo.

10.6  Von Teilnehmenden mitgebrachte Datenträger dürfen grundsätzlich nicht an unsere Rechner oder die unserer Partner an den Veranstaltungsorten angeschlossen oder Daten aufgespielt werden. Sollte uns durch eine derartige Zuwiderhandlung ein Schaden entstehen, behalten wir uns vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen.

10.7 mgo wird keine Garantie für bestimmte Ergebnisse durch die Teilnahme an der Veranstaltung oder die Nutzung der Schulungsunterlagen übernehmen. Die Umsetzung der erlernten Inhalte liegt in eigener Verantwortung des Teilnehmenden .

  1. Pflichten der Teilnehmenden

Der Teilnehmende hat die jeweils geltende Hausordnung zu beachten und die mit dem Vertrag und diesen AGB verbundenen Verpflichtungen, insbesondere die Verpflichtung zur Zahlung, einzuhalten. Teilnehmende, die gegen diese Verpflichtungen verstoßen und/oder die Veranstaltung stören, können von der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Die Kündigung durch mgo kann in diesem Fall fristlos erfolgen.

  1. Referenzen

Der Teilnehmer räumt das Recht zur Nutzung seiner bestehenden Marke/seines Logos zum Zweck der Referenzierung auf der Webseite und weiterer Marketingunterlagen der mgo ein. Diese Einwilligung kann jederzeit für die Zukunft durch Mitteilung in Textform widerrufen werden.

  1. Anwendbares Recht / Gerichtsstand

13.1   Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

13.2   Ist der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so vereinbaren die Parteien für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche den Sitz der mgo als Erfüllungsort und als Gerichtsstand.

  1. Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere Klauseln unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Klauseln nicht.

  1. Außergerichtliche Streitbeilegung

mgo ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle gesetzlich nicht verpflichtet und erklärt sich auch nicht dazu bereit.

Stand: Mai 2025